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Anträge für den NPO-Fonds können für das 4. Quartal 2021 gestellt werden

Der NPO-Fonds zur Unterstützung von unter anderem gemeinnützigen Sportvereinen wurde um das vierte Quartal 2021 verlängert. Anträge können bis spätestens 30. April 2022 gestellt werden.

Es handelt sich um eine Förderung des Sportministeriums, die durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH abgewickelt wird.

Das Ziel der Förderung ist es, dass die geförderten Organisationen nach Überstehen der Corona-Krise in der Lage sein sollen, ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen.

Die Förderung berechnet sich grundsätzlich wie folgt:

Förderbare Kosten
+ Struktursicherungsbeitrag (5% der Einnahmen aus 2019)
Fördersumme

Gedeckelt ist die Förderhöhe jedoch mit folgendem Betrag:

0,9 x (Einnahmen 4. Quartal 2019 – Einnahmen 4. Quartal 2021 – 0,1 x Einnahmen 4. Quartal 2019)

Dabei gelten folgende Einschränkungen:

Folgende Grundsätze sind für (Tischtennis-) Vereine außerdem zu beachten:

Rechtlicher Hinweis: Der vorliegende Artikel stellt eine verkürzte Übersicht zur besseren Orientierung dar. Verbindlich sind lediglich die Richtlinien auf der Webseite des NPO-Fonds.

Der NÖTTV empfiehlt seinen Landesverbänden sowie deren Vereinen ausdrücklich eine Antragstellung. Für Fragen steht Ihnen Generalsekretär Conrad Miller, MSc gerne unter conrad.miller@noettv.info zur Verfügung. Beachten Sie aber das definitive Ende der Antragsfrist mit 30. April 2022.

09.03.2022 23:59

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