Corona-Hilfsfonds für Vereine
Vizekanzler und Sportminister Mag. Werner Kogler präsentierte in der Pressekonferenz vom 2. Juli 2020 den aufgrund des Coronavirus eingerichteten NPO-Unterstützungsfonds. Dieser kann auch von gemeinnützigen (Tischtennis-) Vereinen in Anspruch genommen werden.
Im Zeitraum von 8. Juli bis 31. Dezember 2020 wird es möglich sein, Anträge zu stellen. Sämtliche Informationen sowie die Möglichkeit der Antragsstellung finden Sie unter www.npo-fonds.at. Die Abwicklung sowie die Durchführung von Stichprobenkontrollen erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).
Einige Eckdaten haben wir für Sie zusammengestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Ziel der Förderung ist es, dass die geförderten Organisationen nach Überstehen der Coronakrise in der Lage sein sollen, "ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen".
- Der Fördertopf ist mit € 700 Mio. gedeckelt. Es handelt sich um einen Zuschuss, also "bares" Geld.
- Im Rahmen eines Fixkostenzuschusses können bis zu 100% der förderbaren Kosten (01.04.2020 bis 30.09.2020) gefördert werden. Beispiele hierfür sind Miet-, Energie- und Telekommunikationskosten, Schutzausrüstungen sowie Kosten für Versicherungen. Auch sogenannte "frustrierte Aufwendungen", die vor dem 10.03.2020 getätigt wurden, können angesetzt werden (z.B. Anlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen).
- Ein weiterer Bestandteil ist der sogenannte Struktursicherungsbeitrag. Dieser wird als Pauschalbetrag gewertet und beläuft sich in der Regel auf 7% der Einnahmen des Vorjahres (optional: Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019), maximal jedoch auf € 120.000,-.
- Ist die Summe aus förderbaren Kosten (z.B. Miete, Strom) und Struktursicherungsbeitrag höher als € 3.000,- erhält die Organisation höchstens den Einnahmenausfall. Dieser berechnet sich wie folgt: Einnahmen 01.01.-30.09.2019 minus Einnahmen 01.01.-30.09.2020.
- Je Organisation bzw. verbundener Organisationen muss die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag mindestens € 500,- betragen.
- Die Zuschusshöhe ist mit € 2,4 Mio., der Struktursicherungsbeitrag mit € 120.000,- begrenzt.
- Förderungen bis € 3.000,- werden sofort ausbezahlt, bei Beträgen zwischen € 3.000,- und € 6.000,- werden die ersten € 3.000,- sofort und der restliche Betrag nach erfolgter Prüfung ausbezahlt. Bei Fördersummen über € 6.000,- werden 50% sofort ausbezahlt, der Rest nach erfolgter Prüfung.
Grafiken und Beispiele finden Sie in der Beilage unten.
Der NÖTTV steht für Fragen gerne zur Verfügung!
- NPO-Unterstützungsfonds: Überblick (PDF)
- NPO-Unterstützungsfonds: Verordnung (PDF) - wird noch durch die Endversion aktualisiert
- Informationen und Beantragung
- Erklärvideo von Sport Austria
- Erklärvideo des BMKOES
- Häufig gestellte Fragen (FAQs)