Datenschutzgrundverordnung 2018
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO 2018) trifft ab 25. Mai 2018 auch die niederösterreichischen Sportvereine. Leider war es lange nicht möglich, konkret zu informieren, da Arbeitsgruppen tagten und Vertreter des Sports mit der Datenschutzbehörde verhandelten.
Dem NÖTTV ist es nun ein Anliegen, möglichst konkret zu informieren. In diesem News-Artikel wurde versucht, möglichst viele relevante Informationen gebündelt zur Verfügung zu stellen.
Informationen der BSO
In besonderer Form soll auf die Informationen der Österreichischen Bundessportorganisation, dem Dach des österreichischen Sports, verwiesen werden. Diese hat Vorlagen, Muster, eine Checkliste, Erläuterungen und Empfehlungen für Sportvereine und -verbände unter diesem Link zusammengestellt.
Praxisbeispiele
Die Sportunion Mistelbach hat dem NÖTTV ihre Beitrittserklärung für neue Mitglieder, welche hier heruntergeladen werden kann, sowie ihr Datenverarbeitungsverzeichnis, welches ebenfalls zum Download bereit steht, zur Verfügung gestellt.
Ebenso hat die Sportunion Mistelbach dem NÖTTV ihren Auszug aus den Vereinsstatuten - bezugnehmend auf die DSGVO 2018 - zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Passage steht hier zum Download.
Diese Beispiele sind weder rechtsverbindlich, noch wurden sie von einem Juristen des NÖTTV überprüft. Sie sind daher lediglich als Orientierungshilfe anzusehen.
Verein/Sektionen
Die Unterlagen müssen stets vom Verein (eigene juristische Person) adaptiert werden, nicht ist jedoch die einzelne Sektion (Sparte) in Bezug darauf betroffen. Beispielsweise betrifft eine Beitrittserklärung stets den (Haupt-) Verein, welches sich auch um die Datenschutzbestimmungen zu kümmern hat.
Ist Ihr Tischtennis-Sportbetrieb im Rahmen einer Sektion organisiert, sollte Kontakt mit dem Leitungsorgan des Vereins zur Umsetzung der DSGVO aufgenommen werden.
Der NÖTTV hofft, möglichst umfassend informieren zu können und wüscht gutes Gelingen bei der Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen!