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Informationen zu den NÖ Landesmeisterschaften

Leider müssen auch für die NÖ Landesmeisterschaften (20./21. November) die Corona-Maßnahmen geändert werden. Laut der 2. Novelle der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung gilt für Veranstaltungen ab 25 Personen die 2G-Regel mit Ausnahmen für Kinder unter 16 Jahren.

Um das Sportzentrum Alte Au bei den Niederösterreichischen Landesmeisterschaften betreten zu dürfen (egal ob als Spieler, Betreuer oder Zuschauer) müssen Personen ab 16 Jahren einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind. Was genau als Nachweis gilt findet ihr unter diesem Link.

Für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren gilt der Ninja-Pass (= Schul-Test-Pass) als gültiger 2G-Nachweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von einer Nachweispflicht ausgenommen, wir bitten aber trotzdem den Ninja-Pass mitzunehmen.

Nachdem dies doch eine erhebliche Änderung gegenüber der Nennabgabe ist, haben wir uns für folgende Vorgehensweise entschieden:

Bei Fragen ist Stefan Reinsperger per Mail bzw. telefonisch (0660/5057893) erreichbar.

09.11.2021 10:33

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