Neue Fassung der COVID-19-Maßnahmenverordnung - gültig seit 08.11.2021
Seit 8. November 2021 ist eine neue Fassung der COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft. Die wichtigsten Punkte für den Tischtennissport, welcher in aller Regel indoor in nicht-öffentlichen Sportstätten ausgeübt wird, sind hier zusammengefasst.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Ein 2G-Nachweis ist von Sportlern zu erbringen. Das bedeutet:
- ärztliche Bestätigung einer überstandenen Infektion oder Absonderungsbescheid, nicht älter als 180 Tage oder
- Zweitimpfung bzw. Einfachimpfstopf Johnson & Johnson (letzterer nur bis 03.01.2022) jeweils nicht älter als 270 Tage
- Übergangsregelung: Erstimpfung + negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) gilt bis 06.12.2021 auch als 2G-Nachweis
- 0-11-jährige sind von der 2G-Regel befreit (ausgenommen Wien: 0-6-jährige)
- 12-15-jährige können den Nachweis mittels „Ninja-Pass“ erfüllen. Dieser gilt für die ganze Woche, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Teiltestungen. Das bedeutet, dass – sofern der Ninja-Pass komplett ist – die Schultests unter der Woche auch am Wochenende als 2G-Nachweis dienen (abweichende Regelungen gelten in Wien).
- Trainer und Betreuer müssen mindestens einen 3G-Nachweis erbringen.
- COVID-19-Beauftragter, -Präventionskonzept sowie ein Contact Tracing sind nach wie vor erforderlich.
- Zusammenkünfte (abseits von nicht-öffentlichen Sportstätten):
- 25-50 Teilnehmer: 2G-Nachweis, Contact Tracing
- 50-250 Teilnehmer: Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde, 2G-Nachweis, Contact Tracing
- Ab 251 Teilnehmer: Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde, 2G-Nachweis, Contact Tracing
- Spitzensport (bitte beachten Sie für die Bundesligen auch die soeben erfolgte Aussendung des ÖTTV-Bundesliga-Vorsitzenden):
- Verantwortlicher Arzt hat ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dessen Einhaltung zu kontrollieren
- 3G-Nachweis
- Testungen täglich bei Bekanntwerden einer Infektion 14 Tage lang
- Contact Tracing ist immer erforderlich, spezielles Präventionskonzept
Eine ausführliche Fassung ist in den ÖTTV-Handlungsempfehlungen zu finden.
Rechtlicher Hinweis: Obige Ausführungen stellen eine verkürzte Fassung der gesetzlichen Regelungen dar und sind ohne Gewähr. Relevant ist ausschließlich der aktuell gültige Gesetzes- bzw. Verordnungstext. Dieses E-Mail dient lediglich der Übersicht.
Auswirkungen für die NÖTTV-Mannschaftsmeisterschaft: Diese wird unter Rücksichtnahme auf die soeben angeführten Regelungen fortgesetzt. Dieses Szenario wurde bei den Gruppensitzungen besprochen und man ist übereingekommen, die Meisterschaft 2021/22 stets unter den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten fortzuführen.
Der NÖTTV ersucht, etwaige …
- … (rechtliche) Fragen zum Verordnungstext an Generalsekretär Conrad Miller per E-Mail zu richten.
- … Fragen zur Meisterschaft an den Melde- und Beglaubigungs-Ausschuss zu richten.
Der NÖTTV wünscht viel Erfolg bzw. Geduld bei der Umsetzung der Maßnahmen im eigenen Vereinsbetrieb.
09.11.2021 10:24