zurück

NPO-Förderung für das 1. und 2. Quartal 2021 ab sofort beantragbar

Ab sofort kann für das erste und zweite Quartal 2021 ein Antrag auf NPO-Förderung gestellt werden. Eine Unterstützung zu den beiden Quartalen kann nun gemeinsam in einem Ansuchen beantragt werden.

Die Antragstellung ist seit 8. Juli und bis spätestens 15. Oktober 2021 möglich. Die Abwicklung erfolgt wie bisher durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Die Unterstützung hat weiterhin das Ziel, dass die geförderten Organisationen nach der Corona-Krise weiterhin in der Lage sein sollen, ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.

Die Berechnung des Förderbetrages lautet:

Förderbare Kosten (100%)
+ Struktursicherungsbeitrag (10% der Einnahmen aus 2019)
Fördersumme (begrenzt mit dem Einnahmenausfall)

Die Berechnung des Einnahmenausfalls lautet:

Einnahmen 01.01.-30.06.2019
- Einnahmen 01.01.-30.06.2021
Einnahmenausfall

Neu ist, dass COVID-19-Tests unter folgenden Bedingungen bis maximal € 12.000,00 auch außerhalb des Einnahmenausfalls gefördert werden können:

Weiters ist zu beachten:

Es handelt sich hierbei nur um eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte. Detaillierte Informationen finden Sie auf der
Website des NPO-Fonds.

Der NÖTTV unterstützt seine Vereine gerne bei der Einreichung. Ansprechperson im NÖTTV-Sekretariat ist Conrad Miller, MSc: conrad.miller@noettv.info bzw. 0650 893 1945.

Nutzen Sie diese wichtige Antragsmöglichkeit, damit mehr Fördermittel in den Tischtennissport gelangen! Auch Vereine, die bereits ein bzw. zweimal einen NPO-Antrag gestellt haben, können nun erneut einen Zuschuss beantragen.

14.07.2021 09:21

zurück

grafische Ansicht optimiert auf Schriftgröße "normal", Bildschirmeinstellung "normal" (96 dpi) zur alternativen Ansicht grafische Ansicht
Logo TT Bundesliga
ÖTTZ Digital