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Sportbonus 2022

Der Sportbonus ist eine Fördermaßnahme der Bundesregierung, um Mitgliederverluste zu kompensieren. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unterstützt Vereine durch eine Förderaktion für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften.

Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss bis zum jeweiligen Tag der Antragstellung bzw. spätestens zum 15. September 2022 erfolgt sein, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

Über den Sportbonus bekommt ein Verein bis zu 75 % des Mitgliedsbeitrages (max. € 90,00) für ein Neumitglied erstattet. Die Landessportdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION fungieren als Ansprech-, Abrechnungs- und Servicestelle.

Beispiele:

Die Aktion "Sportbonus" befindet sich derzeit in Phase zwei. Gemeinnützige Sportvereine müssen darin die Zuschüsse für die Neumitgliedschaften bis spätestens 15. Februar 2022 beantragen.

Nach dieser Phase des Sportbonus wird es noch zwei weitere geben, in welcher Sie die Förderung der Neumitgliedschaften in Ihrem Verein beantragen können. Die dritte Phase des Sportbonus läuft bis zum 31. Mai 2022 und die finale Phase endet am 16. Oktober 2022. Hierbei muss der Mitgliedbeitrag der Neumitglieder jedoch bereits bis zum 15. September einbezahlt worden sein.

Der jeweilige Verein kann online unter www.sportbonus.at zur Aktion angemeldet werden. Da sich ein Verein nur einmal zu der Förderaktion anmelden darf, übernimmt dieser die Abwicklung für seine Sektionen. Sektionen sind keine eigenen Rechtskörper, sondern untergeordnete Strukturen Ihres Vereins. Eine Sektion eines Vereins darf sich daher nicht einzeln zu der Aktion anmelden. Jede ZVR-Zahl kann nur einmal im System erfasst werden! 

Lassen Sie Ihre neuen Mitglieder vor Erwerb der Mitgliedschaft Ihre Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung mit folgendem Zusatz zukommen: „Gemäß Art. 13 DSGVO werden zur Erfüllung des im Zusammenhang mit dem Sportbonus des BMKÖS geschlossenen Vertrages und zur anschließenden Förderkontrolle (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) personenbezogene Daten verarbeitet.“

Verrechnen Sie jetzt Ihren neuen Mitgliedern nur den verminderten Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss bis zum jeweiligen Tag der Antragstellung bzw. spätestens zum 15. September 2022 einbezahlt werden, damit der Zuschuss gewährt werden kann und die Mitgliedschaft muss für zumindest drei Monate bestehen. Alle Einzahlungsbelege müssen in der Zahlungsreferenz "Sportbonus" aufweisen (Beispiel: "Mitgliedsbeitrag 2022 / Sportbonus").

Die Einzahlungsbelege müssen auf www.sportbonus.at hochgeladen werden. Alle Abrechnungsunterlagen müssen unbedingt den Vermerk "Sportbonus" enthalten, damit sie eindeutig zugeordnet werden können.

Die Förderung wird nach dem 31. März 2022 (bei Einreichung des Vereinsantrags bis 15. Februar 2022), nach dem 30. Juni 2022 (bei Einreichung des Vereinsantrags bis 31. Mai 2022) bzw. nach dem 15. November 2022 (bei Einreichung bis 16. Oktober 2022) auf das Vereinskonto überweisen.

Wichtige Hinweise:

Bei Fragen können Sie sich gerne an Generalsekretär Conrad Miller wenden.

Der NÖTTV appelliert eindringlich, diese Fördermöglichkeit in Anspruch zu nehmen!

02.02.2022 00:29

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