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Beschlüsse des MuBA zur aktuellen Situation

Seit Montag, 8.11.2021 ist die 2G-Verordnung der Bundesregierung in Kraft, an die sich auch der Tischtennissport halten muss.

Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, dürfen Sportanlagen betreten.
Personen, die die erste Impfung erhalten haben und einen aktuellen PCR-Test vorweisen, sind noch bis 6. Dezember 2021 gleichgestellt.

Ausführliche Dokumente dazu sind:

MuBA und Verbandsleitung haben in einer Sitzung die Konsequenzen diskutiert und folgende Beschlüsse gefasst:

Zur Klarstellung:

Für Fragen steht MuBa-Obmann Wolfgang Nagl oder NÖTTV-Präsident Eduard Herzog zur Verfügung.

12.11.2021 14:51

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