Beschlüsse des MuBA zur aktuellen Situation
Seit Montag, 8.11.2021 ist die 2G-Verordnung der Bundesregierung in Kraft, an die sich auch der Tischtennissport halten muss.
Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, dürfen Sportanlagen betreten.
Personen, die die erste Impfung erhalten haben und einen aktuellen PCR-Test vorweisen, sind noch bis 6. Dezember 2021 gleichgestellt.
Ausführliche Dokumente dazu sind:
- NÖTTV: Neue Fassung der COVID-19-Maßnahmenverordnung - gültig seit 08.11.2021
- ÖTTV-Handlungsempfehlungen
MuBA und Verbandsleitung haben in einer Sitzung die Konsequenzen diskutiert und folgende Beschlüsse gefasst:
- Die laufende Meisterschaft wird fortgesetzt.
- Wir ersuchen alle Mannschaften flexibel zu verschieben, wenn eine Mannschaft wegen Covid-19-Erkrankung, Quarantäne oder 2G nicht antreten kann.
- Die Sanktionen wegen mehrfachem Nichtantreten werden ausgesetzt. D.h. keine Strafgebühren, sofern der Gegner rechtzeitig informiert wurde, und kein Ausschluss aus der Meisterschaft.
- Der Einsatz eines Spielers, der die 2G-Regelung nicht erfüllt, gilt als unberechtigt und führt zur Strafverifizierung des Spiels.
- Die Nachwuchslandesmeisterschaften werden vom 20.11.2021 auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt im Frühjahr 2022 verschoben.
- Die Landesmeisterschaft der allgemeinen Klasse werden unter Einhaltung von 2G planmäßig am 21.11.2021 abgehalten.
- Der Nachwuchs Rookie-Cup findet planmäßig am 14.11.2021 unter Einhaltung der 2G-Regel mit den gültigen Ausnahmen für Kinder statt.
- Championship- und Challenge-Cup werden ausgetragen. Details dazu gehen direkt an die teilnehmenden Mannschaften.
Zur Klarstellung:
- Die 2G-Regelung ist bei allen Veranstaltungen vom Covid-Beauftragten oder seinem Stellvertreter jedes mal zu kontrollieren und zu protokollieren. Alle Anwesenden müssen jederzeit einen 2G-Nachweis vorzeigen können.
- Andere Personen haben aus Datenschutzgründen kein Recht zur 2G-Kontrolle.
- Spitzensportler, deren Trainer und Betreuer unterliegen weiterhin der 3G-Regelung bei Training und Teilnahme an Veranstaltungen des ÖTTV.
- Bei Teilnahme an Veranstaltungen des NÖTTV gilt für alle, auch für Spitzensportler, die 2G-Regelung mit den jeweils gültigen Ausnahmen für Kinder.
- Sollten sich die vorgegebenen Regelungen ändern, werden sich MuBA und Verbandsleitung erneut damit auseinandersetzen.
Für Fragen steht MuBa-Obmann Wolfgang Nagl oder NÖTTV-Präsident Eduard Herzog zur Verfügung.
12.11.2021 14:51