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Corona-Hilfsfonds für Vereine

Vizekanzler und Sportminister Mag. Werner Kogler präsentierte in der Pressekonferenz vom 2. Juli 2020 den aufgrund des Coronavirus eingerichteten NPO-Unterstützungsfonds. Dieser kann auch von gemeinnützigen (Tischtennis-) Vereinen in Anspruch genommen werden.

Im Zeitraum von 8. Juli bis 31. Dezember 2020 wird es möglich sein, Anträge zu stellen. Sämtliche Informationen sowie die Möglichkeit der Antragsstellung finden Sie unter www.npo-fonds.at. Die Abwicklung sowie die Durchführung von Stichprobenkontrollen erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Einige Eckdaten haben wir für Sie zusammengestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Grafiken und Beispiele finden Sie in der Beilage unten.

Der NÖTTV steht für Fragen gerne zur Verfügung!

04.07.2020 18:44

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