COVID-19-Öffnungsschritte ab 10.06.2021
Der NÖTTV möchte hiermit über die weiteren Öffnungen, welche am 10. Juni 2021 in Kraft treten und durch die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung ermöglicht werden, informieren. Im Vergleich zu den Regelungen, welche im Artikel vom 17. Mai 2021 bekanntgegeben wurden, gelten im Wesentlichen folgende Änderungen:
- 10 Quadratmeter müssen pro Person in der Sporthalle zur Verfügung stehen.
- Hallensport darf nun zwischen 05:00 und 24:00 Uhr ausgeübt werden.
- Der einzuhaltende Mindestabstand beträgt nun einen Meter. Bei der Sportausübung darf dieser kurzfristig unterschritten werden, sofern dies sportarttypisch ist.
- Turniere (indoor in nicht-öffentlichen Sportstätten) sind, nach Rechtsmeinung von Sport Austria im Breitensport weiterhin untersagt. Es könnte es aber weitere Lockerungen ab Juli geben.
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit bei Generalsekretär Conrad Miller melden.
- Den genauen Verordnungstext finden Sie hier.
- ÖTTV Handlungsempfehlungen gültig ab 10.6.2021