Lockerungen ab 1. Juli 2020
Seit dem 1. Juli 2020 ist eine neue Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft. Durch diese ist grundsätzlich jede Form des Tischtennistrainings wieder erlaubt (auch Doppel).
Bei der Abhaltung von Veranstaltungen gelten folgende Grenzen:
max. mögliche Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen (ohne Personen die zur Durchführung erforderlich sind) | ohne zugewiesene / gekennzeichnete Sitzplätze | mit zugewiesenen / gekennzeichneten Sitzplätzen (1 m Abstand) indoor | outdoor | mit zugewiesenen / gekennzeichneten Sitzplätzen (1 m Abstand) + Genehmigung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde indoor | mit Genehmigung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde outdoor |
seit 1. Juli 2020 | 100 | 250 | 500 | - | - |
ab 1. August 2020 | 200 | 500 | 750 | 1.000 | 1.250 |
ab 1. September 2020 | 200 | 500 | 750 | 5.000 | 10.000 |
Zusätzlich ist bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen (bis 31. Juli) bzw. 200 Personen (ab 1. August) ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen, ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen und umzusetzen. Beim Betreten der Veranstaltungsräumlichkeiten ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Lesen Sie bitte hier den genauen Verordnungstext.
Der NÖTTV empfiehlt weiterhin das Führen von Anwesenheitslisten. Bitte halten Sie trotzdem während des Trainingsbetriebes und in den Pausen, sowie vor und nach den Einheiten den Mindestabstand von einem Meter ein.
Der NÖTTV wünscht weiterhin viel Erfolg und vor allem Gesundheit!
01.07.2020 21:05