NPO-Fonds um das erste Quartal 2022 verlängert
Das Ziel ist weiterhin, dass die geförderten Organisationen nach Überstehen der Corona-Krise in der Lage sein sollen, ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen. Abgewickelt wird die Förderung durch die AWS (Austrian Wirtschaftsservice GmbH).
Die Fördersumme wird wie folgt berechnet:
Im Rahmen der förderbaren Kosten können maximal 100% der Kosten für Miete, Pacht, Wasser, Energie, Telekommunikation, Versicherungs- und Lizenzkosten, Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen, Steuerberatungskosten, Zahlungsverpflichtungen, Zinsaufwendungen, verderbliche oder saisonale Ware, Personalkosten (BEinstG) sowie COVID-19 bedingte Kosten ersetzt werden.
Der Struktursicherungsbeitrag berechnet sich wie folgt:
0,05 x (Einnahmen 2021 + NPO-Zuschüsse 2021)
Die maximale Fördersumme wird wie folgt berechnet:
0,9 x [0,25 x (Einnahmen 2021 + NPO-Zuschüsse 2021) - Einnahmen Q1 2022]
Folgendes ist außerdem zu beachten:
- Der Verein muss durch die Corona-Krise wirtschaftlich beeinträchtigt worden sein.
- Das Gründungs- oder Errichtungsdatum muss am oder vor dem 31.08.2021 liegen.
- Die Zuschusshöhe muss mindestens € 250,00 betragen.
- Die Zuschusshöhe ist mit € 200.000,00 begrenzt.
- Der Struktursicherungsbeitrag ist mit € 35.000,00 begrenzt.
- Der Struktursicherungsbeitrag kann nur gewährt werden, wenn auch Kosten von zumindest € 250,00 gefördert werden.
Der NÖTTV empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen dringend, eine Antragstellung zu prüfen. Hier können wertvolle Fördergelder für den Sportbetrieb abgeholt werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an Generalsekretär Conrad Miller wenden.
15.07.2022 07:55