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Sportbonus: Förderaktion des Sportministeriums für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften

Für die Saison 2021/22 oder das Kalenderjahr 2022 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 75 % des Mitgliedsbeitrags von neuen oder wiedergewonnenen Vereinsmitgliedern. Der Zuschuss wird mit 90 Euro pro neuer Mitgliedschaft gedeckelt. Als neue Mitglieder gelten all jene, die seit 1. Jänner 2021 nicht Mitglied im jeweiligen Sportverein gewesen sind.

Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über den jeweiligen Sportdachverband. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

Beispiele:

Grundvoraussetzung für eine Teilnahme ist die Registrierung auf der Plattform www.sportbonus.at. Nach der erfolgten Registrierung können die teilnehmenden Sportvereine für alle neu gewonnenen Mitglieder, die zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 den reduzierten Mitgliedsbeitrag einbezahlt haben, besagten Zuschuss beantragen.

Grund für die Förderaktion ist, dass die Daten der Statistik Austria zeigen, dass die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen durchschnittlich um etwa ein Viertel zurückgegangen ist.

Weitere Details:

Der NÖTTV empfiehlt ausdrücklich die Teilnahme an dieser Förderaktion. Es handelt sich um eine gute Möglichkeit, neue Vereinsmitglieder anzuwerben oder ausgeschiedene Mitglieder wiederzugewinnen.

06.09.2021 22:35

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