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11. COVID-19-LV-Novelle

Am Ende der letzten Woche wurden seitens der Bundesregierung Informationen zur seit 21. September 2020 gültigen 11. COVID-19-Lockerungsverordnungs-Novelle veröffentlicht. Diese stellten den (nieder-) österreichischen Tischtennissport vor viele Fragen. Im Folgenden wird versucht, Ihnen die Neuerungen so übersichtlich wie möglich zu präsentieren:

An Trainings dürfen in geschlossenen Räumen maximal zehn Personen teilnehmen. In einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Ausgenommen von der maximalen Teilnehmerzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z.B. Trainer, Betreuer). Bei Mannschaftssportarten ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an Spielern nicht in die Höchstteilnehmerzahl miteinzurechnen.

Auch Wettkämpfe und Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt. Bei nicht zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen dürfen in geschlossenen Räumen maximal zehn Teilnehmer mitwirken. Ausgenommen sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (Schiedsrichter, Organisationsteam. etc.). Diese Regelung gilt nicht für Sportveranstaltungen, bei denen keine bestimmte Zahl an Teilnehmern für die Durchführung erforderlich ist wie z.B. Laufveranstaltungen oder Radrennen. Bei solchen Veranstaltungen ist die Zahl der Sportler in die Höchstzahl einzurechnen.

Generell gilt für Indoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen das Erfordernis eines COVID-19-Präventionskonzeptes und die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten (ab 50 Teilnehmern). Ab 250 Personen ist die Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Die untenstehende Grafik bildet die Möglichkeiten der organisierten Sportausübung gut ab (Quelle: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/). 

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten der Sporthalle ist verpflichtend, ebenfalls muss der Mindestabstand von einem Meter – mit Ausnahme der Sportausübung – immer eingehalten werden.

Nun die Interpretation des NÖTTV für den Tischtennissport in Niederösterreich:

Bei allgemeinen Fragen zur Verordnung können Sie mich gerne kontaktieren, zu Fragen zum Meisterschaftsbetrieb ersuche ich um Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Referenten des Melde- und Beglaubigungs-Ausschusses.

Der NÖTTV wünscht Ihnen und Ihren Vereinen für diese schwierige Zeit alles Gute!

23.09.2020 10:22

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