zurück

2. COVID-19-Maßnahmenverordnung

Seit 15.09.2021 ist die neue 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft. Sie bringt für den organisierten Tischtennis-Hallensport Veränderungen in folgenden Bereichen:

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G-Nachweis)

Maskenpflicht

Regelungen für Geimpfte

Zusammenkünfte

Änderungen nur für Wien

Wichtig: Einzelne Präventionskonzepte oder Hausordnungen können selbstverständlich strengere Regelungen beinhalten.

Der ÖTTV hat außerdem wie folgt in seinen Handlungsempfehlungen klargestellt:

Der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist vom Heimverein bzw. vom Betreiber der Sportstätte zu kontrollieren. Der Gastverein hat in der Regel kein Recht, diese Nachweise von Sportlern des Heimvereins zu kontrollieren.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Conrad Miller wenden.

21.09.2021 10:54

zurück

grafische Ansicht optimiert auf Schriftgröße "normal", Bildschirmeinstellung "normal" (96 dpi) zur alternativen Ansicht grafische Ansicht
Logo TT Bundesliga
ÖTTZ Digital