3. COVID-19-Maßnahmenverordnungsnovelle
Am 22. Oktober 2020 wurde die neue Verordnung fixiert, tags darauf kam von Sport Austria (BSO) die Interpretation zu den neuen Regelungen. Für den Tischtennissport (indoor) bedeutet die 3. COVID-19-MV-Novelle folgendes:
- Bei der Sportausübung ist generell ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten (Ausnahme: kurzfristige Unterschreitung, Hilfestellung und Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt).
- Bei Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe, etc.) wurde eine Reduktion der Gruppengrößen vorgenommen, nämlich auf maximal sechs Personen (zur Durchführung notwendige Personen wie zwei Teams bei Mannschaftssportarten oder Betreuer zählen weiterhin nicht dazu).
- Es dürfen weiterhin mehrere Gruppen parallel (in einer Halle bzw. auf einem Sportplatz) Sport betrieben, vorausgesetzt es kommt zu keiner Durchmischung der Gruppen und der Mindestabstand von einem Meter wird zwischen den Gruppen eingehalten.
- Ausgenommen von der Gruppenbeschränkung sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind (Schiedsrichter, Mitarbeiter, etc.).
- Aufsichtspflichtige Eltern werden ebenfalls nicht in die Personenanzahl eingerechnet.
- Speisen und Getränke (mit Ausnahme von Wasser) dürfen erst ab einer Veranstaltungsdauer von drei Stunden ausgegeben werden (außer der Gastronomiebetrieb ist nicht eigentlicher Teil der Veranstaltung).
- Ein Mund-Nasen-Schutz ist – mit Ausnahme der eigenen aktiven Sportausübung – immer verpflichtend.
- In Niederösterreich sind verpflichtend auch die Verordnungen der jeweils örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuhalten, die unter anderem Zuschauer ab der Ampelfarbe orange verbieten können.
Für Veranstaltungen (mit Zuschauern) gelten folgende Teilnehmerobergrenzen (unter anderem die Sportler eines Mannschaftswettkampfes sind ausgenommen):
Teilnehmerobergrenzen indoor | zugewiesene Sitzplätze | Präventionskonzept | Anzeige BH | COVID-19-Beauftragter | Bewilligung BH |
1-6 | |||||
7-50 | x | x | x | ||
51-250 | x | x | x | x | |
251-1.000 | x | x | x | x | |
ab 1.001 | absolut untersagt |
Im Spitzensport (ausschließliche Teilnahme von Spitzensportlern gemäß § 3 Z6 BSFG 2017) sind in geschlossenen Räumen bis zu 100 (indoor) Sportler zuzüglich Trainer, Betreuer und sonstiger Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.
Die genannten Änderungen gelten ab Sonntag, den 25. Oktober 2020, 0:00 Uhr.
Für den Tischtennissport bedeutet dies, dass der Meisterschaftsbetrieb fortgesetzt werden kann, da selbst in der 1. Landesliga vier gegen vier (+ Schiedsrichter + Betreuer) antreten dürfen. Auch mehrere Meisterschaftsspiele dürfen parallel stattfinden. Bei den Vereinstrainings muss aber eben in Sechsergruppen gearbeitet werden.
Werte Vereinsvertreter, der NÖTTV-Verbandsleitung ist es bewusst, dass diese neuen Maßnahmen einschneidend sind. Auch ist bekannt, dass bereits in einigen Gemeinden die Hallen gesperrt wurden. Die Situation wird laufend beobachtet und – wenn erforderlich – weitere Entscheidungen getroffen.
Die NÖTTV-Verbandsleitung wünscht Ihnen Gesundheit und alles Gute für den weiteren Vereinsbetrieb!
23.10.2020 15:30