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3. COVID-19-Maßnahmenverordnungsnovelle

Am 22. Oktober 2020 wurde die neue Verordnung fixiert, tags darauf kam von Sport Austria (BSO) die Interpretation zu den neuen Regelungen. Für den Tischtennissport (indoor) bedeutet die 3. COVID-19-MV-Novelle folgendes:

Für Veranstaltungen (mit Zuschauern) gelten folgende Teilnehmerobergrenzen (unter anderem die Sportler eines Mannschaftswettkampfes sind ausgenommen):

Teilnehmerobergrenzen indoor zugewiesene Sitzplätze Präventionskonzept Anzeige BH COVID-19-Beauftragter Bewilligung BH
1-6
7-50 x x x
51-250 x x x x
251-1.000 x x x x
ab 1.001 absolut untersagt

Im Spitzensport (ausschließliche Teilnahme von Spitzensportlern gemäß § 3 Z6 BSFG 2017) sind in geschlossenen Räumen bis zu 100 (indoor) Sportler zuzüglich Trainer, Betreuer und sonstiger Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.

Die genannten Änderungen gelten ab Sonntag, den 25. Oktober 2020, 0:00 Uhr.

Für den Tischtennissport bedeutet dies, dass der Meisterschaftsbetrieb fortgesetzt werden kann, da selbst in der 1. Landesliga vier gegen vier (+ Schiedsrichter + Betreuer) antreten dürfen. Auch mehrere Meisterschaftsspiele dürfen parallel stattfinden. Bei den Vereinstrainings muss aber eben in Sechsergruppen gearbeitet werden.

Werte Vereinsvertreter, der NÖTTV-Verbandsleitung ist es bewusst, dass diese neuen Maßnahmen einschneidend sind. Auch ist bekannt, dass bereits in einigen Gemeinden die Hallen gesperrt wurden. Die Situation wird laufend beobachtet und – wenn erforderlich – weitere Entscheidungen getroffen.

Die NÖTTV-Verbandsleitung wünscht Ihnen Gesundheit und alles Gute für den weiteren Vereinsbetrieb!

23.10.2020 15:30

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