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Erlass von Strafen im Frühjahr 2020

Die NÖTTV-Verbandsleitung hat beschlossen, sämtliche Strafen im abgebrochenen Früjahrsdurchgang der Mannschaftsmeisterschaft 2019/20 zu erlassen. Ausgenommen davon sind Spielmanipulationen und Strafen der noch fortzusetzenden Cup-Bewerbe.

Hat ein Verein im Frühjahrsdurchgang der Mannschaftsmeisterschaft 2019/20 ein Spiel zu spät in den Ergebnisdienst eingegeben, einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt oder die Mannschaft zurückgezogen, wird keine Strafe verrechnet. Auch mit Strafen für gelbe Karten des Frühjahrsdurchganges der 1. Landesliga werden die Rückstandsausweise der Vereine bzw. Spielgemeinschaften nicht belastet.

Nicht erlassen werden Strafen für Spielmanipulationen ("geschriebene Spiele"), da in diesen Fällen bewusst versucht wurde, das Meisterschaftsgeschehen zu verfälschen. Auch für die Cup-Bewerbe werden etwaige Strafen nicht erlassen, da es geplant ist, diese noch fortzusetzen.

Der NÖTTV hofft, mit dieser Entscheidung einen kleinen Beitrag für die ohnehin äußerst schwierige Situation seiner Mitgliedsvereine leisten zu können.

27.06.2020 18:29

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