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Fortsetzung des NPO-Fonds: Einreichmöglichkeit für das 4. Quartal 2020

Wie bereits angekündigt wird es auch für das vierte Quartal 2021 eine Einreichmöglichkeit für den NPO-Fonds geben. Anträge können von 05.03.2021 bis 15.05.2021 gestellt werden. In diesem News-Beitrag wird der NÖTTV laufend die neuesten Informationen präsentieren und diesen immer wieder aktualisieren.

Anträge können wie gehabt ausschließlich online unter www.npo-fonds.at gestellt werden.

Da Vereine nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der von der Bundesregierung mehrfach angekündigte Umsatzersatz nur sehr eingeschränkt möglich sein, weshalb eine Integration in den NPO-Fonds erfolgte. Vereine bekommen - so wie etwa Museen - einen Teil der Einnahmen des Vorjahres ersetzt, was als sogenannter Lockdown-Zuschuss bezeichnet wrid. Damit es aber keine Schlechterstellung gegenüber des Umsatzersatzes gibt, wird der Lockdownzuschuss auf den Betrag des regulären NPO-Fonds aufgestockt, sofern ersterer niedriger wäre.

Was wird nun gefördert?

Förderbare Kosten und Struktursicherungsbeitrag sind begrenzt mit dem Einnahmenausfall im betroffenen Zeitraum (Einnahmen 01.10.2019-31.12.2019 minus Einnahmen 01.10.2020-31.12.2020). ACHTUNG (Unterschied zur ersten Antragsmöglichkeit): Auch bei Förderbeträgen unter € 3.000,- muss der Einnahmenausfall immer berücksichtigt werden.

Im Rahmen eines neu hinzugefügten Teils des Formulars muss nun die sogenannte "Lockdown-Betroffenheit" angegeben werden. Dieser soll in der Regel wie folgt befüllt werden:

Untenstehende Grafik erklärt das Zusammenspiel zwischen Umsatzersatz und Lockdown-Zuschuss, muss aber für die Antragstellung nicht beachtet werden.

Weitere Details (nach Wichtigkeit für NÖTTV-Vereine geordnet):

Erfreulich ist, dass es beim Struktursicherungsbeitrag faktisch zu einer Verdoppelung der Fördersumme kam. Bei der ersten Antragsmöglichkeit bekamen die antragsstellenden Vereine in der Regel 7% der Vorjahreseinnahmen für den Zeitraum 01.04.-30.09.2020, nun werden nochmals 7% für die Hälfte der Zeit zur Ausschüttung gebracht.

Das Video der Sport Austria-Schulung, welche für die Bundesdach- und -fachverbände am 28.01.2021 abgehalten wurde, ist hier abrufbar.

Die Verlängerung des Fonds bis Ende März ist bereits beschlossen, eine weitere Verlängerung bis Juni wurde in Aussicht gestellt.

Der NÖTTV wird diesen Beitrag laufend aktualisieren. Für Fragen steht gerne Generalsekretär Conrad Miller (bevorzugt via E-Mail unter conrad.miller@noettv.info) sehr gerne zur Verfügung.

Wir appellieren eindringlich, diese Fördermöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Der NÖTTV hilft gerne bei Ihren Antragsstellungen!

31.01.2021 15:40

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