Ran an die Platte wird zu TBE
Mit „Ran an die Platte“ haben wir als Tischtennisfamilie mehr als eindrucksvoll bewiesen, wie groß das Interesse an unserer tollen Sportart ist. Nun ist es an der Zeit, gemeinsam den nächsten Schritt zu machen.
Aufbauend auf dem bestehenden 3-Säulen-Modell (der Ministerien für Sport und Bildung) erfolgt nun die strukturelle Einbindungdes Fachsports in das Konzept der Täglichen Bewegungseinheit. Fachsportverbände und deren Vereine können sich als Umsetzer von Säule 3 an der Täglichen Bewegungseinheit (TBE) beteiligen.
Eine Umsetzung der Einheiten im Rahmen der TBE ist frühestens nach Abschluss der jeweiligen fachverbandsspezifischen Förderperioden („Olympia goes School“ und „Train with the Champions“) möglich.
Da „Ran an die Platte“ mit 30.6.2026 endet, kann mit dem Schuljahr 2026/27 gestartet werden.
Dazu ist vom ÖTTV ein Förderantrag zu stellen.
Was bedeutet das für Tischtennisvereine?
Jedem österreichischen Tischtennisverein steht eine Anmeldung zur Umsetzung offen.
Diese verpflichtende Meldung muss bis spätestens 24. Mai 2026 beim ÖTTV einlangen, wenn der Verein Interesse an der Umsetzung dieser Einheiten mit einer Bildungseinrichtung (Anmerkung: die primäre Zielgruppe umfasst Jugendliche bis 14 Jahren) hat.
Mit der Anmeldung ist vom Vereinvorab das Einvernehmen über die Umsetzung mit der Schuleherzustellen.
In dieser sind – nach Vorgabe der Ministerien – die Trainer*innen sowie die Gesamtanzahlder geplanten Einheiten in der jeweiligen Schule anzuführen. Diese wiederum sind abhängig von der Gesamtklassenzahl. Die sich daraus ergebende Kooperationsvereinbarung schließen der Verein und die Schule und sind somit für die inhaltliche Umsetzung verantwortlich.
Was ist dabei zu berücksichtigen bzw. vorab mit der Bildungseinrichtung zu klären?
1. Umsetzungsvorgaben (im Wortlaut aus dem Umsetzungskonzept des BMWKMS) […]
- Bei Flexiblen Bewegungseinheiten handelt es sich um einzelne Bewegungseinheiten in Kooperation mit Sportvereinen/-verbänden, die vorrangig in der Regelunterrichts-/Betreuungszeit der Bildungseinrichtung installiert werden.
- Übungsleiter:innen und Pädagog:in(nen) führen die Einheiten in der Regelunterrichtszeit gemeinsam durch.
- Die Flexiblen Bewegungseinheiten können in Paketen von mindestens fünf bewegungsfördernden Einheiten umgesetzt werden. Eine bewegungsfördernde Einheit entspricht einer Unterrichts-/Betreuungseinheit (45-60 Minuten).
- Die Anzahl an in der Einheit aktiven Übungsleiter:innen ist für die Erreichung der Mindesteinheiten nicht relevant.
- Flexible Bewegungseinheiten dürfen im Rahmen der Täglichen Bewegungseinheit auch unabhängig vom 3-Säulen-Modell an Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.
- Die Maximalanzahl an Paketen pro Bildungseinrichtung ist mit der Gesamtanzahl der Gruppen/Klassen x drei begrenzt.
Beispiel: 10 Klassen x 3 Pakete à 5 Einheiten = 150 Flexible Bewegungseinheiten für die Bildungseinrichtung. - Die Flexiblen Bewegungseinheiten können flexibel auf unterschiedliche Gruppen/Klassen aufgeteilt werden (z. B. 30 Einheiten in einer Klasse oder in Form eines Schulfestes).
- Die Mindestanzahl an Flexiblen Bewegungseinheiten findet innerhalb der Regelbetreuungszeit bzw. des Regelunterrichts (iRUZ) statt. Weitere Einheiten sind außerhalb der Regelbetreuungs-/unterrichtszeit (aRUZ) möglich.
2. Qualitätssicherung / Ausbildung
Für die in Flexiblen Bewegungseinheiten eingesetzten Übungsleiter*innen sind folgende Qualifikationen erforderlich:
- Übungsleiter*innen-Ausbildung Kinder/Jugendliche oder
- allgemeine Übungsleiter*innen-Ausbildung mit einer kinder-/jugendspezifischen Fortbildung im Ausmaß von mindestens acht Einheiten oder
- höherwertige Ausbildung im Kinder-/Jugendbereich
(z. B. Instruktor*in für Kinder/Jugendliche, Sportlehramtsstudium, Sportlehrer*innen-Ausbildung) oder - höherwertige Ausbildung mit einer kinder-/jugendspezifischen Fortbildung
(z. B. Instruktor*in für Erwachsene, Sportwissenschafter*in) im Ausmaß von mindestens acht Einheiten.
Weitere Kriterien für die TBE-Übungsleiter*innen
- Die TBE-Übungsleiter*innen bekennen sich mit ihrer Unterschrift zu den sozialen Werten und Leitlinien des Verhaltenskodex der Organisation 100% Sport oder entsprechender Ehrenkodizes von ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION und der Bundes-Sportfachverbände.
- Das von der Bildungseinrichtung zu erstellende Präventionskonzept für Kinder- und Jugendschutz gilt auch für die TBE-Übungsleiter*innen.
- Wünschenswert ist, dass der:die Übungsleiter*in selbst ein mit dem Fit Sport Austria-Qualitätssiegel zertifiziertes Bewegungsangebot für Kinder und/oder Jugendliche im Verein anleitet.
- Darüber hinaus ist eine Greencard – entsprechend den Bestimmungen des ÖTTV – nachzuweisen.
3. Regelmäßige Fortbildungen
Alle als Bewegungscoaches und TBE-Übungsleiter*innen eingesetzten Personen sind dazu verpflichtet, sich mindestens alle vier Jahre themenspezifisch fortzubilden.
Die Fortbildungen sollten pädagogische, soziale, inklusive und integrative Inhalte berücksichtigen.
Fortbildungsangebote von z. B. der Fit Sport Austria, der Sportdachverbände, der Bundes-Sportfachverbände, der Pädagogischen Hochschulen, der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, der Bundessportakademien, des Österreichischen Behindertensportverbands oder Special Olympics Österreich können dabei in Anspruch genommen werden.
Die Eintragung der Fortbildung in die Qualitätssiegel-Datenbank (bzw. ab dem Schuljahr 2026/27 in die Übungsleiter*innen-Verwaltung der TBE-Datenbank) erfolgt durch die Landesverbände bzw. Vereine und wird von der TBE-Koordinationsstelle kontrolliert.
4. Arbeitsrechtliche Aspekte
Der Verein verpflichtet sich, alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
5. Abrechnungsbestimmungen
Die Fördermittel werden von der Bundes-Sport-GmbH, nach Abschluss der entsprechenden Förderverträge, ausgezahlt und gemäß § 23 Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) geprüft.
Die Dokumentation der geleisteten Einheiten muss bis spätestens 61 Tage nach der Umsetzung vollständig in der Datenbank erfolgen. Die Belegliste und der Sachbericht ist der Bundes-Sport GmbH vorzulegen. […]
Von der Information zum Antrag
- Evaluierung und Klärung der Möglichkeiten innerhalb des Vereins
- Abstimmung und Fixierung der Umsetzung mit der Bildungseinrichtung
- verpflichtende Anmeldung zur Umsetzung an den ÖTTV (bis 24. Mai 2026)
- Weiterleitung des Gesamtbedarfs durch den ÖTTV ans Ministerium (bis 30. Juni 2026)
- Bewilligung/Bestätigung durch die TBE-Koordinationsstelle an den ÖTTV
- Information der Vereine über jeweilige finanzielle Zuteilung
- Unterfertigung der Kooperationsvereinbarungen (zwischen Verein und Schule)
- Start der Umsetzung von den TBE mit dem Schuljahr 2026/27 in den Schulen
Fehlende Qualifikationen können, beispielsweise, in Kursen der drei Dachverbände Sportunion, ASKÖ und ASVÖ bzw. deren Landesorganisationen erworben werden.







































