Ehrungen > Übersicht
Ehrenzeichen können für
- verdiente Funktionäre/Funktionärinnen und
- ausgezeichnete Sportler:innen
von Mitgliedsvereinen des NÖTTV beantragt werden. Dabei ist zwischen zwei Ehrungsmöglichkeiten zu unterscheiden.
Ehrungen durch den NÖTTV
Ehrungen können mittels formlosem E-Mail ohne Berücksichtigung von Fristen (jedoch bitte mindestens vier Wochen vor der geplanten Ehrung) beim NÖTTV beantragt werden. Die Verleihung kann im Rahmen der NÖTTV-Mitgliederversammlung, einer NÖTTV-Gruppensitzung oder - nach Verfügbarkeit - im Rahmen einer Vereinsveranstaltung stattfinden.
Die Kriterien werden durch die NÖTTV-Ehrenordnung geregelt.
Ehrungen durch das Land Niederösterreich
Ehrungen können mittels Formular bis 31. August des jeweiligen Jahres beim NÖTTV beantragt werden. Die Verleihung findet im Rahmen eines Festaktes, welcher jährlich im November bzw. Dezember abgehalten und zeitgerecht ausgeschrieben wird, statt.
Die Kriterien können in dem Formular nachgelesen werden.