Fördermöglichkeiten
Einleitung
Niederösterreichische Tischtennisvereine haben unterschiedliche Möglichkeiten, Förderungen in Anspruch zu nehmen. Diese sind abhängig von der Art ihrer Aktivitäten, der geografischen Lage und weiteren - dem jeweiligen Fördergeber überlassenen - Faktoren. Grundsätzlich können Vereine Förderansuchen an folgende Institutionen stellen:
- Land Niederösterreich
- Niederösterreich Werbung GmbH
- Gemeinde
- NÖ Sport-Dachverband (ASKÖ NÖ, ASVÖ-NÖ, SPORTUNION NÖ)
- NÖ Tischtennisverband
- Crowdfunding
- sonstige
Land Niederösterreich
Gemäß der NÖ Sportstrategie 2020 stehen für NÖ Sportvereine folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- Spitzensport (Mannschaftssportarten) - Förderung
- Gegenstand der Förderung: NÖ Mannschaften in den höchsten nationalen Ligen
- Details & Antragsformular
- 2018/19: 1. und 2. Bundesligen
- 2019/20: 2. Bundesligen
- Sportinfrastruktur - Förderung
- Gegenstand der Förderung: Errichtung/Erweiterung/Umbau/Sanierung von Sportanlagen, Anschaffung kostenaufwendiger Sportgeräte
- Details & Antragsformular
- Fristen: 31.01. / 31.08., aber rechtzeitig vor Projektbeginn
- Sportveranstaltung - Förderung
- Gegenstand der Förderung: überregionale/nationale/internationale Sportveranstaltungen im Breiten- und Spitzensport
- Details & Antragsformular
- Frist: 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn
Für Athleten steht folgende Fördermöglichkeit zur Verfügung:
- NÖ Spitzensportkader - Förderung
- Gegenstand der Förderung: Athleten mit Potential auf ihrem Weg zur internationalen Spitze finanziell und individuell betreuen
- Details & Online-Förderantrag
- Frist: 31.08.
Niederösterreich Werbung GmbH
Ab der Saison 2019/20 haben Vereine mit Mannschaften in den ersten Bundesligen (oberes und unteres Play-off) die Möglichkeit, einen Sponsorvertrag mit der Niederösterreich Werbung GmbH abzuschließen.
Diesbezüglich kann direkt mit Bereichsleiter Mag. (FH) Christoph Henneis, MBA Kontakt aufgenommen werden.
Gemeinde
Viele Gemeinden haben eine eigene Sportabteilung bzw. Ansprechpersonen für Sportförderungen. Die Fördermöglichkeiten gehen von der teilweisen Vergütung des Organisationsaufwandes, Vergütungen der Hallenmiete, über die Förderung des Nachwuchs- und Leistungssportes, sowie sämtlichen weiteren Bereichen und ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Hier empfiehlt es sich, direkt mit der jeweiligen Gemeinde in Kontakt zu treten.
NÖ Sport-Dachverband
Es empfiehlt sich für nahezu jeden Tischtennisverein, einem der drei anerkannten NÖ Sport-Dachverbände beizutreten. Die Fördermöglichkeiten der NÖ Sport-Dachverbände sind unterschiedlich und können nicht eins zu eins verglichen werden.
Neben Grundförderungen, über Infrastrukturförderungen, Unterstützung bei Schulkooperationen, der Subventionierung von Sportgeräten, Trainerkostenförderungen, Zur-Verfügung-Stellen von Trainern, gibt es noch zahlreiche weitere - für Tischtennisvereine - hilfreiche Unterstützungsleitungen.
Es empfiehlt sich - sollte der Verein noch nicht Mitglied eines NÖ Sport-Dachverbandes sein - direkt mit diesen Kontakt aufzunehmen:
- ASKÖ NÖ (Arbeitsgemeinschaft für Sport- und Körperkultur in Österreich, Landesverband Niederösterreich)
- ASVÖ-NÖ (Allgemeiner Sportverband Österreichs, Landesverband Niederösterreich)
- SPORTUNION NÖ (SPORTUNION Niederösterreich)
NÖ Tischtennisverband
Grundsätzlich vergibt der NÖTTV keine direkten finanziellen Förderungen an seine Mitgliedsvereine, sondern fördert mittels Kadertrainings, Zentrumstrainings, Trainingskursen, weiteren Sportprojekten, dem Betrieb von Leistungszentren, etc. Außer den indirekten Vereinsförderungen gibt es aber folgende Möglichkeiten:
- Förderung NÖ Nachwuchsstützpunkte Tischtennis
- Gegenstand der Förderung:
- Durchführung von regelmäßigen Vereinstrainings für leistungsorientierte Nachwuchsspieler
- Teilnahme an vereinsoffenen Trainingskursen anderer Tischtennisvereine bzw. -organisationen oder gezielten Einladungskursen von Verbänden (z.B. ÖTTV) für Nachwuchsleistungssportler
- Veranstalten von eigenen Trainingskursen (eigene Nachwuchssportler müssen teilnahmeberechtigt sein)
- Teilnahme an (inter-) nationalen Turnieren
- Details
- Frist: 30.11.
- Gegenstand der Förderung:
- Nenngelder
- Gegenstand der Förderung: Nenngelder von NÖTTV-Förderkader-Mitgliedern für
- Österreichische Meisterschaften U21 bis U13/11
- ÖTTV Nachwuchs Superligen
- ÖTTV Nachwuchs Top 10
- Details (siehe Nachwuchsordnung > G.1.2 / Nenngeld)
- Verrechnung erfolgt automatisch über den Rückstandsausweis
- Gegenstand der Förderung: Nenngelder von NÖTTV-Förderkader-Mitgliedern für
- Übernachtungskosten
- Gegenstand der Förderung: Hotelrechnungen von NÖTTV-Förderkader-Mitgliedern (wird vom NÖTTV direkt bestellt) für Österreichische Meisterschaften U21 bis U13/11
- Details (siehe Nachwuchsordnung > G.1.2 / Nächtigung)
- Verrechnung erfolgt direkt über den NÖTTV
- Einberufungen zu (inter-) nationalen Veranstaltungen
- Gegenstand der Förderung: (inter-) nationale Turniere/Trainingskurse
- Details (siehe Nachwuchsordnung > G.1.1 / 2. Absatz)
- Frist: 2 Wochen nach Veranstaltungsende, Bearbeitungszeit nach der Einreichung: 2 Wochen
Der NÖ Tischtennisverband kann über das Land NÖ folgende Förderung beantragen:
- Sportmedizinische Grunduntersuchung - Förderung
- Gegenstand der Förderung: sportmedizinische Grunduntersuchung für Sportler eines NÖTTV-Nachwuchskaders
- Details
- Frist: ca. 20.03.
Crowdfunding
(Kleine) Beiträge von einer Vielzahl von Personen ermöglichen die Umsetzung einer Idee. Die Plattform I believe in you beispielsweise ist spezialisiert auf österreichische Sportprojekte und steht sowohl Einzelsportlern und Mannschaften, als auch Vereinen oder Veranstaltern offen. Ein Sportler bzw. Verein legt auf der Plattform ein Projekt an, gibt einen gewünschten Zielbetrag ein und Interessierte beteiligen sich an der Finanzierung. Details können der Homepage entnommen werden.
sonstige
Weitere Finanzierungsquellen für einen Verein können private Sponsoren, Gönner, Bundesverbände, etc. sein.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur eine Überblick zu einem Stichtag darstellen. Alle Angaben sind ohne Gewähr, es entsteht außerdem kein Anspruch auf die oben genannten Förderungen.