Lockerungen ab 29. Mai 2020
Die 2. COVID-19-LV-Novelle wurde ausgegeben. Sie tritt mit Anbruch des 29. Mai 2020 in Kraft. Die §§ 8 und 10, die die Sportausübung sowie (Sport-) Veranstaltungen regeln, und damit auch für den Tischtennissport relevant sind, bringen für ebendiesen äußerst erfreuliche Neuerungen. Ich habe mich bemüht, diese im Folgenden möglichst übersichtlich zu filtern. Es handelt sich bei der folgenden Darstellung um Regelungen zur Sportausübung in Sporthallen.
- Tischtennis ist ab dem 29. Mai auch in der Halle grundsätzlich erlaubt, da ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann (und muss).
- Eine Quadratmeterbeschränkung gibt es nicht.
- Beim Betreten der Sporthalle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bei er Sportausübung muss dieser nicht getragen werden.
- Es dürfen auch Trainings bzw. Kurse angeboten werden, solange der Abstand von zwei Metern zwischen allen beteiligten Personen eingehalten wird.
- Auch Kinder- und Jugendtrainings dürfen abgehalten werden. Empfohlen werden jedoch Gruppengrößen von maximal sechs Kindern, sowie die Beaufsichtigung von Unter-14-jährigen durch eine volljährige Person.
- Es gibt keine Begrenzung von Teilnehmern bei Gruppentrainings. Geeignete Maßnahmen, um beim Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, werden empfohlen (gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße, Anmeldesystem, etc.).
- In den Sanitärbereichen und Garderoben gilt ein Mindestabstand von einem Meter. Der Mund-Nasen-Schutz ist dort nicht verpflichtend zu tragen.
- Einverständniserklärungen für das Training können ausgefüllt werden. Sie dienen vor allem der Information der Teilnehmer, da die Bestimmungen zur Einhaltung der Corona-Krise auf jeden Fall einzuhalten sind. Bei der Einverständniserklärung handelt es sich um einen Formulierungsvorschlag, der an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Ein Muster finden Sie hier.
- Veranstaltungen mit maximal 100 Zuschauern sind ebenfalls wieder erlaubt. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht aus einer gemeinsamen Besuchergruppe (maximal vier Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, denen gegenüber Obsorgepflichten vorhanden sind), bestehen, einzuhalten. Kann dieser Abstand auf Grund der Anordnungen der Sitzplätze nicht eingehalten werden, sind die jeweils seitlich daneben befindlichen Sitzplätze freizuhalten, sofern nicht durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
- Ab 1. Juli 2020 sind dann Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen erlaubt, solange keine widerrufende Verordnung bis dahin in Kraft tritt.
Rechtlicher Hinweis: Obige Zusammenstellung dient als Zusammenfassung. Bitte beachten Sie insbesondere die oben zitierte Verordnung, sowie – ausführlich dargestellt – die Informationen von Sport Austria (BSO).
Bitte beachten Sie zusätzlich die ÖTTV-Handlungsempfehlungen. Diese werden derzeit überarbeitet und ihre Neufassung so bald wie möglich veröffentlicht. Hier sind unter anderem besondere Desinfektionsmaßnahmen, sowie die Verwendung von Sportgeräten und Bällen geregelt.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass drei Komponenten zu berücksichtigen sind:
- die oben beschriebene 2. COVID-19-LV-Novelle
- Freigabe und Hausordnung des Sportstättenbetreibers (gibt die Gemeinde oder die jeweilige Schule die Turnhalle nicht frei, darf diese weiterhin nicht betreten werden)
- Handlungsempfehlungen des ÖTTV
Die am 13.03. von der NÖTTV-Verbandsleitung verkündete und per 13.04. bis auf weiteres verlängerte Aussetzung aller NÖTTV Aktivitäten läuft somit mit Ablauf des 28.05.2020 aus.
Sehr geehrte Vereinsvertreter, bitte überlegen Sie sich gut, wann und wie Sie Ihren Vereinsbetrieb wieder eröffnen. Bedenken Sie, dass ein Vereinstraining, wie wir es alle bisher gewohnt waren, weiterhin nicht möglich ist. Das Führen von Anmeldesystemen, die Beschränkung von Trainingsgruppen und die Einhaltung der Abstandsregelungen darf von uns allen nicht unterschätzt werden. Die NÖTTV-Verbandsleitung empfiehlt daher, den Vereinsbetrieb erst zu öffnen, wenn der jeweilige Vereinsvorstand ein Konzept für die Trainingsgestaltung fixiert hat. Dies kann etwa eine Beschränkung von Gruppengrößen mit einem Anmeldesystem sein.
Bei Fragen können Sie sich gerne melden.
Der NÖTTV wünscht erfolgreiche Planungen und einen guten Trainingsstart!
27.05.2020 20:30